Entlastungsbetrag §45b SGB XI – Überblick, Anspruch & Praxis
Was leistet der Entlastungsbetrag? Wer hat Anspruch? Und wie läuft die Erstattung bei der Pflegekasse ab? Hier bekommen Sie einen klaren Überblick – mit Beispielen, Checklisten und hilfreichen Links.
Inhaltsübersicht
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung für alltagsnahe Unterstützung zuhause. Er soll pflegende Angehörige entlasten und Menschen mit Pflegegrad die Teilhabe am Alltag erleichtern.
Typische Einsatzbereiche
- Aktivierender Besuch & Alltagsbegleitung (Gespräche, Spiele, Spaziergänge)
- Unterstützung im Haushalt im definierten Rahmen (z. B. Küche, Wäsche, Ordnung)
- Begleitung zu Terminen & Besorgungen, Tagesstruktur geben
- Stundenweise Entlastung der Pflegeperson
Kurzberatung zum Entlastungsbetrag anfragen oder schreiben Sie an [email protected]
Wie §45a und §45b zusammenwirken
Kurz gesagt: §45a definiert die Art der anerkannten Unterstützungsangebote im Alltag; §45b ist das Budget, das häufig zur Finanzierung dieser Angebote genutzt wird.
Anspruch & Voraussetzungen
In der Regel besteht Anspruch bei vorliegendem Pflegegrad. Wie der Betrag im Detail genutzt wird, ist zweckgebunden und richtet sich nach den aktuellen Vorgaben Ihrer Pflegekasse und Ihres Bundeslands.
- Passt zu Situationen, in denen Alltag strukturiert oder Angehörige entlastet werden sollen.
- Abgrenzung zu Pflegesachleistungen & Pflegegeld beachten.
- Individuelle Beratung hilft, Fehlbuchungen zu vermeiden.
Ablauf: von der Planung bis zur Erstattung
So kommen Sie strukturiert zur Erstattung – ohne Papierchaos.
- Bedarf klären: Was entlastet konkret? (Begleitung, Haushalt, Terminhilfe)
- Anbieter prüfen: Anerkennung nach Landesrecht sicherstellen (§45a-Überblick).
- Leistung planen: Ziele, Zeiten, Inhalte festlegen.
- Durchführen & dokumentieren: Tätigkeiten & Zeiten sauber erfassen.
- Einreichen: Rechnung + Nachweis bei der Pflegekasse einreichen (Antrag & Ablauf).
- Rückfragen klären: Fehlende Angaben zeitnah nachreichen.
Einreich-Checkliste 45b herunterladen • Leistungsnachweis-Vorlage öffnen
Nachweise & Abrechnung: das braucht die Pflegekasse
Mit vollständigen Unterlagen geht es meist schneller. Diese Punkte werden häufig abgefragt:
- Rechnung des anerkannten Anbieters mit eindeutigen Leistungsbeschreibungen
- Leistungsnachweis (Datum, von–bis, Tätigkeiten, Unterschrift/Bestätigung)
- Falls verlangt: Nachweise zur Anerkennung nach Landesrecht
- Einreichweg gemäß Pflegekasse (Portal, E-Mail, Post)
Praxisbeispiele: kleine Maßnahmen, große Wirkung
Drei typische Starts zeigen, wie Sie realistisch beginnen – und Wirkung sehen.
A) Struktur schaffen – ruhiger Nachmittag
1–2 Stunden aktivierende Begleitung pro Woche: Spaziergang, Fotos anschauen, Tee. Ergebnis: weniger Unruhe, planbare Pausen für Angehörige.
B) Haushalt entlasten – Beziehung schützen
Haushaltsnahe Hilfe in definiertem Umfang nimmt Druck aus dem Miteinander. Saubere Leistungsbeschreibungen vereinfachen die Erstattung.
C) Begleitung & Termine – dranbleiben ohne Hektik
Wöchentliche Begleitung ermöglicht Angehörigen eigene Termine – mit gut geführtem Nachweis bleibt die Abrechnung entspannt.
Ressourcen & nächste Schritte
Mit diesen Seiten vertiefen Sie das Wichtigste und kommen schneller ins Tun.
- Antrag & Ablauf – so reichen Sie richtig ein
- §45a: Was zählt als Unterstützung im Alltag?
- Kombinationen mit Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
- FAQ zu §45a/§45b
Unverbindliche Beratung anfragen oder telefonisch: 07031 6936260
Häufige Fragen (FAQ)
- Wofür darf der Entlastungsbetrag eingesetzt werden?
- Für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag – zum Beispiel aktivierende Begleitung, haushaltsnahe Hilfe in definiertem Umfang und Begleitung zu Terminen. Die Zweckbindung ist zu beachten.
- Brauche ich einen anerkannten Anbieter?
- Häufig ist eine Anerkennung nach Landesrecht Voraussetzung für die Erstattung. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach oder prüfen Sie Anbieterhinweise im Vorfeld.
- Wie reiche ich korrekt ein?
- Rechnung und Leistungsnachweis vollständig beilegen, Einreichweg der Pflegekasse nutzen (Portal/Post) und Rückfragen zeitnah beantworten.
- Kann ich mit anderen Budgets kombinieren?
- In einigen Fällen lassen sich Mittel aus Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege ergänzend nutzen. Klären Sie die Regeln vorab und dokumentieren Sie sauber. Mehr dazu hier.
Kontakt
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