Hier sammeln wir die Fragen, die bei unseren Kund:innen in Böblingen und Umgebung immer wieder auftauchen: Wer bekommt den Entlastungsbetrag (131 €)? Was zählt als Unterstützungsangebot im Alltag? Wie reiche ich das ein? Und: Kann Cleanit das direkt mit der Pflegekasse abrechnen?
Was ist der Unterschied zwischen §45a und §45b SGB XI?
§45a beschreibt die Art der Leistungen (Unterstützungsangebote im Alltag). §45b ist der Geldtopf (Entlastungsbetrag, aktuell 131 € mtl.), aus dem diese Leistungen bezahlt werden. Beides gehört zusammen.
Für wen ist §45 gedacht?
Für pflegebedürftige Menschen zuhause (meist PG 1–5) und ihre Angehörigen, damit der Alltag leichter wird und Pflegeperson entlastet wird.
2. Anspruch & Pflegegrad
Bekomme ich den Entlastungsbetrag auch mit Pflegegrad 1?
Ja. Auch mit Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von 131 € mtl. genutzt werden – wenn eine passende §45a-Leistung vorliegt.
Muss ich den Entlastungsbetrag extra beantragen?
Oft nicht – aber: Viele Pflegekassen zahlen erst aus, wenn Rechnung + Leistungsnachweis eingereicht werden. Genau dafür haben wir die Musterseiten.
Alltagsbegleitung, aktivierende Betreuung, haushaltsnahe Unterstützung im Rahmen des §45a, Begleitung zu Terminen, stundenweise Entlastung. Wichtig: Es muss ein anerkannter Anbieter sein – z. B. Cleanit Services.
Kann ich damit eine komplette Grundreinigung zahlen?
In der Regel nein – §45 ist für alltagsnahe Entlastung gedacht. Wir bieten aber haushaltsnahe Unterstützung im §45-Rahmen an und stellen Rechnungen so aus, dass die Pflegekasse sie zuordnen kann.
Kann ich §45b mit Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege kombinieren?