Einreich-Checkliste §45b SGB XI – so akzeptiert die Pflegekasse Ihre Unterlagen
Viele Ablehnungen passieren nicht wegen des Inhalts – sondern weil etwas fehlt oder unklar ist. Mit dieser Checkliste reichen Sie Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI vollständig ein. Ideal in Kombination mit dem Leistungsnachweis von Cleanit Services.
Inhaltsübersicht
Warum eine eigene §45b-Checkliste?
Jede Pflegekasse arbeitet ein bisschen anders, aber die Pflicht-Unterlagen ähneln sich. Wenn Sie diese Punkte abhaken, ersparen Sie sich Rückfragen – und die Auszahlung geht schneller.
„Wir sehen oft, dass Leistungen sauber erbracht wurden – aber der Nachweis fehlte oder der Anbieter war nicht erkennbar. Genau das verhindern wir mit dieser Vorlage.“ (Cleanit Services)
Unterlagen, die immer dabei sein sollten
Folgendes erwarten Pflegekassen häufig bei der Abrechnung von Unterstützungsangeboten im Alltag nach §45a in Verbindung mit dem Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI:
- 1. Rechnung des anerkannten Anbieters (hier: Cleanit Services) mit Datum, Zeitraum, Leistungstyp.
 - 2. Leistungsnachweis – am besten der von Cleanit Services: PDF öffnen
 - 3. Zuordnung zur pflegebedürftigen Person (Name, Pflegekasse, ggf. Versichertennummer).
 - 4. Monat / Leistungszeitraum klar erkennbar (z. B. „Leistungen Oktober 2025“).
 - 5. Anbieterkennzeichnung (Name, Anschrift, Kontakt – steht bereits auf unseren Formularen).
 - Optional: Hinweis „Leistung erfolgt nach §45a SGB XI – Abrechnung über §45b SGB XI (Entlastungsbetrag)“.
 
Dateinamen & Formate für den digitalen Upload
Viele Pflegekassen arbeiten inzwischen mit Upload-Portalen. Wenn die Dateien sauber benannt sind, kommt Ihr Vorgang schneller durch.
- Format: PDF bevorzugt
 - Keine Fotos mit Schatten (Handy-Foto nur im Notfall)
 - Beispiel-Dateiname Rechnung: 
2025-10_Rechnung_Cleanit-Services_45b.pdf - Beispiel-Dateiname Leistungsnachweis: 
2025-10_Leistungsnachweis_45b_Cleanit.pdf - Beispiel-Dateiname Sammelupload: 
2025-10_45b_Abrechnung_Name-Kunde.pdf 
Wenn Ihre Pflegekasse ein Feld „Bemerkung / Nachricht“ hat, tragen Sie dort ein: „Abrechnung Entlastungsbetrag §45b SGB XI – Unterstützungsangebote im Alltag nach §45a SGB XI – Anbieter: Cleanit Services.“
Fristen & rückwirkende Einreichung
Viele Kassen akzeptieren Abrechnungen noch einige Monate rückwirkend. Die exakte Frist kann je Kasse und Bundesland abweichen – fragen Sie im Zweifel kurz nach.
- Monatlich sammeln: Am Monatsende Rechnung + Leistungsnachweis an die Kasse.
 - Jahresend-Restbeträge: So nutzen Sie Restbeträge rückwirkend
 - Bei Ablehnung: Nachweis nachreichen + freundliche, kurze Begründung.
 
Wichtig: Wenn Sie Cleanit Services beauftragen, können wir die leistungsbezogenen Nachweise bereits so vorbereiten, dass sie bei der Kasse schneller laufen.
Checkliste als PDF herunterladen
Wenn Sie mit Mitarbeiter:innen, Familienangehörigen oder einer rechtlichen Betreuung arbeiten, können Sie diese Checkliste als PDF weitergeben.
Checkliste §45b jetzt herunterladen • oder per E-Mail anfordern: [email protected]
Häufige Fragen (FAQ)
- Reicht Rechnung ohne Leistungsnachweis?
 - Meist nicht. Die Pflegekasse will sehen, welche alltagsnahen Leistungen erbracht wurden. Darum immer die Cleanit-Vorlage mitsenden.
 - Kann ich mehrere Monate zusammen einreichen?
 - Oft ja, aber übersichtlich sortiert. Pro Monat eine Rechnung + ein Leistungsnachweis ist am sichersten.
 - Wie kennzeichne ich Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege?
 - Entweder mit separater Rechnung oder klarer Positionsangabe. Cleanit kann das für Sie splitten.
 - Macht Cleanit das komplett für mich?
 - Ja. Wir können Leistungen erbringen, Nachweise vorbereiten und Ihnen eine „zur Einreichung bei der Pflegekasse geeignete“ Rechnung mitgeben.
 
Kontakt & Unterstützung
Wenn Sie möchten, dass wir Ihre Abrechnung einmal „drüber schauen“, schicken Sie uns Rechnung + Nachweis einfach per E-Mail.
Unterstützung bei der Einreichung anfragen • E-Mail: [email protected] • Tel: 07031 6936260