Pflegekasse lehnt Entlastungsbetrag ab – was Sie jetzt tun können
Ablehnung, obwohl die Leistung erbracht wurde – das ist frustrierend, kommt aber häufig vor. Gute Nachricht: Oft liegt es nicht am Inhalt, sondern an Form, Nachweisen oder der Anbieterkennung. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie die Zahlung doch noch bekommen – Schritt für Schritt, freundlich und prüffähig.
Inhaltsübersicht
1. Typische Ablehnungsgründe der Pflegekassen
Die meisten Ablehnungen haben formale und nicht inhaltliche Gründe. Prüfen Sie zuerst diese Punkte.
- Leistungsnachweis fehlt oder ist zu pauschal („Betreuung 8 Std.“).
 - Leistung nicht klar als §45a/§45b bezeichnet: Kasse erkennt nicht, dass es ein Unterstützungsangebot im Alltag ist.
 - Anbieter nicht erkennbar: Name / Anschrift fehlen oder es steht nur der Name der Pflegeperson.
 - Falscher Monat / zu spät eingereicht: Fristen oder Zeitraum nicht eindeutig.
 - Leistung wirkt wie Grundpflege: dann sagt die Kasse „nicht aus Entlastungsbetrag“.
 
2. Unterlagen nachreichen – so klappt es oft schon
Viele Kassen lehnen nicht „endgültig“ ab, sondern fordern stillschweigend „genauere Unterlagen“. Reichen Sie Folgendes nach:
- Rechnung + Leistungsnachweis noch einmal zusammen schicken.
 - Vermerk hinzufügen: „Es handelt sich um Unterstützungsangebote im Alltag gem. §45a SGB XI. Abrechnung über §45b SGB XI.“
 - Anbieter nennen: „Anbieter: Cleanit Services, Olgastr. 8, 71032 Böblingen, Tel. 07031 6936260, [email protected]“
 - Monat klar nennen: „Leistungsmonat: Oktober 2025, bitte abrechnen aus Entlastungsbetrag.“
 
Muster dafür finden Sie in: Antrag & Ablauf – Schritt für Schritt
Unterlagen von Cleanit prüfen lassen • E-Mail: [email protected]
3. Widerspruch oder Klärung? – so wählen Sie richtig
Nicht jeder Bescheid braucht direkt einen formellen Widerspruch. Oft reicht eine freundliche, kurze Klärung mit Verweis auf die richtige Leistungsart.
Variante A – kurze Klärung
„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit reiche ich die ergänzten Nachweise zu den Unterstützungsangeboten im Alltag gem. §45a SGB XI nach. Die Abrechnung soll aus dem Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI erfolgen. Bitte um erneute Prüfung. Vielen Dank.“
Variante B – formeller Widerspruch
Wenn die Kasse die Leistung grundsätzlich nicht als §45a anerkennt oder den Anbieter gar nicht akzeptiert, können Sie innerhalb der gesetzl. Frist (i. d. R. 1 Monat nach Zugang) Widerspruch einlegen. Formulieren Sie sachlich, verweisen Sie auf die Unterlagen und nennen Sie „Unterstützungsangebote im Alltag“ ausdrücklich.
4. „Anbieter nicht anerkannt“ – was dann?
Manchmal lehnt die Kasse ab mit dem Hinweis „kein anerkannter Anbieter“. Das heißt nicht automatisch, dass Sie nichts bekommen.
- Prüfen: Handelt es sich um Leistungen von Cleanit Services? → unsere Daten immer vollständig mitgeben.
 - Hinweis geben: „Es handelt sich um Unterstützungsangebote im Alltag, die nach Landesrecht anerkannt werden können.“
 - Nachweise mitschicken: Rechnung + Leistungsnachweis + ggf. Anerkennungsbestätigung / Anbieterbezug.
 - Alternative: Kasse fragen, ob Auszahlung an die Pflegeperson möglich ist, wenn diese die Rechnung bezahlt hat.
 
Tipp: Verweisen Sie intern immer auf die zentrale Leistungsseite: /§45/entlastungsbetrag-45b-ueberblick
5. Praxisbeispiele – so sah es bei anderen aus
Diese Fälle sehen wir bei Cleanit Services im Kreis Böblingen immer wieder:
Fall 1: „Leistung zu ungenau“
Pflegekasse wollte genauere Tätigkeiten → wir haben den Leistungsnachweis mit „Spaziergang“, „aktivierende Gespräche“, „Haushalt in definiertem Umfang“ ergänzt → Auszahlung erfolgte.
Fall 2: „Anbieter unbekannt“
Kasse kannte Cleanit noch nicht → wir haben Adresse, IK-Nummer/Hintergrund, Kontaktdaten mitgeschickt → Kasse hat für die Folgemonate nicht mehr nachgefragt.
Fall 3: „Monat abgelaufen“
Kunde wollte mehrere Monate nachreichen → wir haben alles sortiert (Monat für Monat) und mit klaren Dateinamen abgegeben → ein Teil wurde erstattet, ein Teil nicht – aber deutlich mehr als ohne Sortierung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Kann ich den Entlastungsbetrag noch mal einreichen?
 - In vielen Fällen ja – wenn Sie fehlende Unterlagen nachreichen. Wichtig ist, die Frist im Bescheid zu beachten.
 - Was, wenn die Kasse sagt „falsche Leistungsart“?
 - Dann klarstellen, dass es sich um Unterstützungsangebote im Alltag nach §45a SGB XI handelt – nicht um körperbezogene Pflege.
 - Kann Cleanit für mich mit der Kasse sprechen?
 - Wir können Unterlagen so aufbereiten, dass sie kassenfähig sind, und Ihnen ein Muster-Anschreiben geben. In Einzelfällen kann eine direkte Rücksprache nötig sein.
 - Kann ich parallel Verhinderungspflege abrechnen?
 - Ja, oft lassen sich §45b, Verhinderungspflege (§39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§42 SGB XI) kombinieren. Siehe: /§45/kombinationen-45b-verhinderungspflege.
 
Kontakt & Unterstützung
Schicken Sie uns einfach Ihren Ablehnungsbescheid plus Ihre Unterlagen – wir sagen Ihnen, was fehlt und wie Sie es nachreichen.
Unterstützung anfragen • E-Mail: [email protected] • Tel: 07031 6936260