Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen – so retten Sie Ihr Budget bis 30.06.

Jeden Monat gibt es Geld für Entlastung – aber viele nutzen es nicht. Die gute Nachricht: Nicht verbrauchte Beträge können meistens bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür wichtig sind, wie Sie mehrere Monate gesammelt einreichen und wie Cleanit Services das für Sie vorbereiten kann.

1. Prinzip: Ansparen bis 30.06. – aber nicht länger

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI wird monatlich bereitgestellt. Viele Pflegekassen erlauben, dass Sie nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr bis zum 30. Juni des Folgejahres nachreichen. Danach verfällt der Rest in der Regel.

Beispiel: Entlastungsbetrag aus 2025 kann häufig noch bis zum 30.06.2026 verwendet werden. Wichtig ist aber immer: auf die Hinweise Ihrer Pflegekasse achten, weil einzelne Kassen strengere Vorgaben haben.

„Wir dachten, das Geld wäre weg. Mit einer sauber sortierten Einreichung für drei Monate hintereinander hat die Pflegekasse aber doch noch gezahlt – weil wir vor dem 30.06. waren.“

2. Voraussetzungen für die rückwirkende Nutzung

Damit die Kasse mehrere Monate auf einmal akzeptiert, muss klar erkennbar sein, dass es sich wirklich um Unterstützungsangebote im Alltag nach §45a SGB XI handelt.

  • Pflegegrad vorhanden (mindestens Pflegegrad 1).
  • Leistung passt zu §45a: Begleitung, Aktivierung, haushaltsnahe Unterstützung im zulässigen Rahmen.
  • Anbieter ist erkennbar: Cleanit Services, Olgastr. 8, 71032 Böblingen, Tel. 07031 6936260, E-Mail: [email protected]
  • Zeiträume klar benannt: „Einreichung für: Januar, Februar, März 2026“.
  • Rechnung + Leistungsnachweis liegen pro Monat vor – am besten mit unserer Vorlage: Leistungsnachweis-Vorlage herunterladen

Je sauberer diese Punkte erfüllt sind, desto eher zahlt die Kasse die rückwirkenden Beträge.

3. So reichen Sie mehrere Monate auf einmal ein

Wenn Sie z. B. von Januar bis April nichts eingereicht haben, können Sie das gebündelt nachholen – so geht’s:

  1. Alle Nachweise sammeln: Rechnungen + dazugehörige Leistungsnachweise nach Monat sortiert.
  2. Begleitschreiben beilegen: z. B. unser Muster: Muster-Anschreiben an die Pflegekasse
  3. Monate eindeutig benennen: „Einreichung aus Entlastungsbetrag für: 01/2026, 02/2026, 03/2026“.
  4. Im Portal hochladen oder per Post senden – je nach Pflegekasse.
  5. Rückfragen beantworten: Wenn etwas unklar ist, einfach den Tätigkeitsblock genauer beschreiben.

Rückwirkende Einreichung von Cleanit vorbereiten lassen • E-Mail: [email protected]

Falls die Kasse ablehnt oder nur teilweise zahlt, nutzen Sie den Beitrag Entlastungsbetrag abgelehnt – was tun?

4. Restbeträge mit Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege auffüllen

Typischer Fall: „Wir haben noch Entlastungsbetrag übrig, aber die Person war gar nicht so oft betreuungsbedürftig.“ – hier kann man überlegen, ob weitere Leistungen von Cleanit genutzt und so ausgezeichnet werden können, dass sie zu den Töpfen der Pflege passen.

In manchen Konstellationen lässt sich eine Aufteilung machen: ein Teil wird aus §45b bezahlt, ein Teil – je nach Absprache mit der Kasse – über Verhinderungspflege (§39 SGB XI) oder Kurzzeitpflege (§42 SGB XI). Das ist immer ein Einzelfall, aber: Wir können die Leistungsnachweise so strukturieren, dass die Kasse sie besser zuordnen kann.

5. Häufige Fehler am Jahresende

Diese Punkte sorgen oft dafür, dass der Entlastungsbetrag nicht ausgezahlt wird:

  • Kein Bezug zu §45a/§45b im Dokument – die Kasse erkennt nicht, dass es Entlastungsleistungen sind.
  • Monate vermischt – statt 4 PDFs gibt es 1 Foto mit 4 Monaten darauf.
  • Anbieter fehlt – es steht nur „Haushaltshilfe“; besser: „Cleanit Services, Olgastr. 8, 71032 Böblingen, Tel. 07031 6936260“.
  • Einreichung nach dem 30.06. – dann ist es oft wirklich zu spät.

Mit unserer Vorlage klappt es meistens beim ersten Mal: Leistungsnachweis PDF (Cleanit)

Häufige Fragen

Bis wann kann ich rückwirkend einreichen?
In vielen Fällen bis zum 30. Juni des Folgejahres. Manche Kassen sind kulanter, manche strenger – deshalb immer kurz nachfragen.
Brauche ich für jeden Monat einen eigenen Leistungsnachweis?
Ja, das ist die sicherste Variante. Genau dafür ist unsere Vorlage gedacht: Leistungsnachweis-Vorlage.
Kann Cleanit das für mich sortieren?
Ja. Sie schicken uns alles (Scans, Fotos) – wir machen daraus eine kassenfähige Einreichung mit Begleittext.
Was, wenn die Pflegekasse trotzdem ablehnt?
Dann nutzen Sie den Beitrag Entlastungsbetrag abgelehnt – so antworten und reichen ggf. genauer ausformulierte Tätigkeiten nach.

Kontakt & Unterstützung

Schicken Sie uns einfach Ihre vorhandenen Belege – wir prüfen, welche Monate noch gerettet werden können und wie wir das für Ihre Pflegekasse formatieren.

Beratung anfragen • E-Mail: [email protected] • Tel: 07031 6936260

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung. Pflegekassen können eigene Fristen und Formulare verlangen. Angaben ohne Gewähr.

Cleanit Services – Olgastr. 8, 71032 Böblingen – anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, prüffähige Abrechnung, Hilfe bei §45b.