Pflegegrad & Entlastungsbetrag (131 €) – wann Sie Geld von der Pflegekasse bekommen

„Wir haben einen Pflegegrad – warum kommt trotzdem kein Geld?“ Diese Frage hören wir bei Cleanit Services sehr oft. Hier erklären wir, wie Pflegegrad, Entlastungsbetrag (131 €) und §45-Leistungen zusammenhängen – und wie wir Sie so einbinden, dass die Pflegekasse das auch auszahlt.

1. Zusammenhang: Pflegegrad → Leistungsanspruch

Grundregel: Ohne Pflegegrad kein Entlastungsbetrag. Sobald ein Pflegegrad festgestellt ist (PG 1–5), steht in der Regel der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI zu.

Der Pflegegrad sagt: „Hier liegt ein Pflegebedarf vor.“ Der Entlastungsbetrag sagt: „Und dafür gibt es monatlich 131 € extra, damit der Alltag leichter wird.“ Das gilt auch für Pflegegrad 1 – viele wissen das gar nicht.

Falls der Pflegegrad neu bewilligt wurde, kommt das Geld nicht immer automatisch – manchmal muss man es aktiv abrufen oder Leistungen einreichen. Genau da helfen wir.

2. Höhe: Warum genau 131 €?

Der Entlastungsbetrag ist bundesweit typisiert. Stand jetzt sind es 131 € pro Monat für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag nach §45a SGB XI, die über §45b finanziert werden.

Das Geld ist zweckgebunden – es ist nicht einfach „mehr Pflegegeld“, sondern soll Entlastung, Betreuung, Alltagsstruktur und die Pflegeperson unterstützen. Darum schauen die Kassen genau auf den Leistungsnachweis.

Mehr zum Geldtopf: Entlastungsbetrag §45b – Überblick (131 €)

3. Wofür Sie die 131 € nutzen können

Damit Sie das Geld bekommen, muss die Leistung zu §45a passen. Also: alltagsnah, aktivierend, entlastend – und von einem passenden Anbieter.

  • Begleitung zuhause (lesen, reden, Spiele, Gedächtnisübungen)
  • Begleitung außer Haus (Arzt, Apotheke, Einkauf)
  • Haushaltsnahe Unterstützung in einem definierten Rahmen
  • Stundenweise Entlastung, damit Angehörige Termine wahrnehmen können
  • Unterstützung bei Organisation & Behörden im Alltag

Cleanit Services beschreibt diese Einsätze gleich so, wie es die Pflegekasse lesen möchte – das reduziert Rückfragen. Wenn etwas nicht eindeutig ist, markieren wir es.

4. Wie Cleanit Services das praktisch umsetzt

Unser Ziel ist immer: „Leistung erbracht → Nachweis klar → Kasse zahlt.“ Dafür haben wir die Abläufe verschlankt.

  1. Wir prüfen kurz: Pflegegrad vorhanden? Kasse bekannt? Region passt?
  2. Wir planen die Einsätze so, dass 131 € möglichst ausgeschöpft werden.
  3. Wir nutzen unsere eigene Vorlage: Leistungsnachweis §45 downloaden
  4. Wir bieten Direktabrechnung an: Direktabrechnung mit Pflegekasse
  5. Wir zeigen, wie Sie rückwirkend einreichen können.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Pflegegrad „hoch genug“ ist: Für den Entlastungsbetrag ist schon Pflegegrad 1 relevant. Das übersehen viele.

131 € sicher ausschöpfen • E-Mail: [email protected]

5. Rückwirkend nutzen & nichts verfallen lassen

Viele Familien melden sich erst, wenn schon ein paar Monate rum sind. Dann steht im Pflegekassen-Schreiben oft: „Anspruch verfällt zum 30.06.“ – das ist genau das hier:

  • Ansprüche aus dem Vorjahr können oft bis 30.06. des Folgejahres genutzt werden.
  • Dafür müssen aber Rechnungen/Leistungsnachweise vorliegen.
  • Cleanit kann diese Nachweise nachliefern, wenn wir die Einsätze kennen.
  • Dazu haben wir eine eigene Seite: Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen

Unser Tipp: gleich am Monatsende einreichen oder direkt über uns abrechnen – dann verpasst man die Frist nicht.

6. Weiterführende §45-Beiträge

Häufige Fragen

Bekomme ich die 131 € auch mit Pflegegrad 1?
Ja, in der Regel ja – der Entlastungsbetrag ist gerade für leichte Einschränkungen gedacht. Aber: Es muss eine passende §45-Leistung eingereicht werden.
Warum hat meine Pflegekasse trotzdem nicht gezahlt?
Meist war die Leistung nicht eindeutig (zu allgemein beschrieben) oder der Anbieter nicht klar. Nutzen Sie unsere Vorlage oder lassen Sie uns direkt abrechnen.
Kann Cleanit die 131 € direkt mit der Kasse abrechnen?
Ja, dazu haben wir die Seite Direktabrechnung mit Pflegekasse und das Online-Formular zur Abtretung.

Kontakt & nächste Schritte

Senden Sie uns einfach Ihren Pflegegrad-Bescheid und die Info, bei welcher Pflegekasse Sie sind – wir sagen Ihnen, wie Sie auf die vollen 131 € kommen.

Beratung anfragen • E-Mail: [email protected] • Tel: 07031 6936260

Hinweis: Leistungen können je Pflegekasse und Bundesland leicht abweichen. Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

Anbieter: Cleanit Services, Olgastr. 8, 71032 Böblingen · Tel. 07031 6936260 · E-Mail: [email protected]