Häufige Fragen (FAQ) zu §45a und §45b SGB XI

Hier sammeln wir die Fragen, die bei unseren Kund:innen in Böblingen und Umgebung immer wieder auftauchen: Wer bekommt den Entlastungsbetrag (131 €)? Was zählt als Unterstützungsangebot im Alltag? Wie reiche ich das ein? Und: Kann Cleanit das direkt mit der Pflegekasse abrechnen?

1. Allgemeines zu §45

Was ist der Unterschied zwischen §45a und §45b SGB XI?
§45a beschreibt die Art der Leistungen (Unterstützungsangebote im Alltag). §45b ist der Geldtopf (Entlastungsbetrag, aktuell 131 € mtl.), aus dem diese Leistungen bezahlt werden. Beides gehört zusammen.
Für wen ist §45 gedacht?
Für pflegebedürftige Menschen zuhause (meist PG 1–5) und ihre Angehörigen, damit der Alltag leichter wird und Pflegeperson entlastet wird.

2. Anspruch & Pflegegrad

Bekomme ich den Entlastungsbetrag auch mit Pflegegrad 1?
Ja. Auch mit Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von 131 € mtl. genutzt werden – wenn eine passende §45a-Leistung vorliegt.
Muss ich den Entlastungsbetrag extra beantragen?
Oft nicht – aber: Viele Pflegekassen zahlen erst aus, wenn Rechnung + Leistungsnachweis eingereicht werden. Genau dafür haben wir die Musterseiten.
Was, wenn ich monatelang nichts eingereicht habe?
Ansprüche können meist bis 30.06. des Folgejahres nachgeholt werden. Siehe: rückwirkend bis 30.06. nutzen.

3. Welche Leistungen werden erstattet?

Welche Leistungen erkennt die Pflegekasse an?
Alltagsbegleitung, aktivierende Betreuung, haushaltsnahe Unterstützung im Rahmen des §45a, Begleitung zu Terminen, stundenweise Entlastung. Wichtig: Es muss ein anerkannter Anbieter sein – z. B. Cleanit Services.
Kann ich damit eine komplette Grundreinigung zahlen?
In der Regel nein – §45 ist für alltagsnahe Entlastung gedacht. Wir bieten aber haushaltsnahe Unterstützung im §45-Rahmen an und stellen Rechnungen so aus, dass die Pflegekasse sie zuordnen kann.
Kann ich §45b mit Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege kombinieren?
Teilweise ja. Siehe unsere Seiten zu Kombinationen: §45b + Verhinderungspflege und §45b + Kurzzeitpflege.

4. Abrechnung, Nachweise & Rückwirkung

Welchen Nachweis braucht die Pflegekasse?
Meist: Rechnung + Leistungsnachweis. Vorlage hier: Leistungsnachweis downloaden.
Kann Cleanit direkt mit der Pflegekasse abrechnen?
Ja, über die Abtretung: https://cleanit-services.de/abtretungserklaerung/
Was tun bei Ablehnung?
Wir haben ein fertiges Muster dazu: Ablehnung & Widerspruch und ein separates Anschreiben an die Pflegekasse.

5. Fragen direkt zu Cleanit Services

Ist Cleanit Services als Anbieter nach §45a anerkannt?
Ja, wir arbeiten im Kreis Böblingen / Region Stuttgart mit den Pflegekassen zusammen und stellen prüffähige Unterlagen aus.
In welchen Orten seid ihr unterwegs?
Böblingen, Sindelfingen, Teile der Region Stuttgart. Details: §45 in Baden-Württemberg – lokale Hinweise

Kontakt & nächste Schritte

Wenn Ihre Frage hier nicht dabei war: kurz melden – wir schauen uns Ihren Bescheid oder Ihre Ablehnung an und sagen, welcher §45-Text passt.

Frage stellen & Beratung anfragen • E-Mail: [email protected] • Tel: 07031 6936260

Hinweis: Antworten dienen der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Regionale Vorgaben der Pflegekassen können abweichen.

Anbieter: Cleanit Services, Olgastr. 8, 71032 Böblingen · Tel. 07031 6936260 · E-Mail: [email protected]