Pflegegrad & Entlastungsbetrag (131 €) – wann Sie Geld von der Pflegekasse bekommen
„Wir haben einen Pflegegrad – warum kommt trotzdem kein Geld?“ Diese Frage hören wir bei Cleanit Services sehr oft. Hier erklären wir, wie Pflegegrad, Entlastungsbetrag (131 €) und §45-Leistungen zusammenhängen – und wie wir Sie so einbinden, dass die Pflegekasse das auch auszahlt.
Inhaltsübersicht
1. Zusammenhang: Pflegegrad → Leistungsanspruch
Grundregel: Ohne Pflegegrad kein Entlastungsbetrag. Sobald ein Pflegegrad festgestellt ist (PG 1–5), steht in der Regel der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI zu.
Der Pflegegrad sagt: „Hier liegt ein Pflegebedarf vor.“ Der Entlastungsbetrag sagt: „Und dafür gibt es monatlich 131 € extra, damit der Alltag leichter wird.“ Das gilt auch für Pflegegrad 1 – viele wissen das gar nicht.
Falls der Pflegegrad neu bewilligt wurde, kommt das Geld nicht immer automatisch – manchmal muss man es aktiv abrufen oder Leistungen einreichen. Genau da helfen wir.
2. Höhe: Warum genau 131 €?
Der Entlastungsbetrag ist bundesweit typisiert. Stand jetzt sind es 131 € pro Monat für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag nach §45a SGB XI, die über §45b finanziert werden.
Das Geld ist zweckgebunden – es ist nicht einfach „mehr Pflegegeld“, sondern soll Entlastung, Betreuung, Alltagsstruktur und die Pflegeperson unterstützen. Darum schauen die Kassen genau auf den Leistungsnachweis.
Mehr zum Geldtopf: Entlastungsbetrag §45b – Überblick (131 €)
3. Wofür Sie die 131 € nutzen können
Damit Sie das Geld bekommen, muss die Leistung zu §45a passen. Also: alltagsnah, aktivierend, entlastend – und von einem passenden Anbieter.
- Begleitung zuhause (lesen, reden, Spiele, Gedächtnisübungen)
- Begleitung außer Haus (Arzt, Apotheke, Einkauf)
- Haushaltsnahe Unterstützung in einem definierten Rahmen
- Stundenweise Entlastung, damit Angehörige Termine wahrnehmen können
- Unterstützung bei Organisation & Behörden im Alltag
Cleanit Services beschreibt diese Einsätze gleich so, wie es die Pflegekasse lesen möchte – das reduziert Rückfragen. Wenn etwas nicht eindeutig ist, markieren wir es.
4. Wie Cleanit Services das praktisch umsetzt
Unser Ziel ist immer: „Leistung erbracht → Nachweis klar → Kasse zahlt.“ Dafür haben wir die Abläufe verschlankt.
- Wir prüfen kurz: Pflegegrad vorhanden? Kasse bekannt? Region passt?
- Wir planen die Einsätze so, dass 131 € möglichst ausgeschöpft werden.
- Wir nutzen unsere eigene Vorlage: Leistungsnachweis §45 downloaden
- Wir bieten Direktabrechnung an: Direktabrechnung mit Pflegekasse
- Wir zeigen, wie Sie rückwirkend einreichen können.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Pflegegrad „hoch genug“ ist: Für den Entlastungsbetrag ist schon Pflegegrad 1 relevant. Das übersehen viele.
131 € sicher ausschöpfen • E-Mail: [email protected]
5. Rückwirkend nutzen & nichts verfallen lassen
Viele Familien melden sich erst, wenn schon ein paar Monate rum sind. Dann steht im Pflegekassen-Schreiben oft: „Anspruch verfällt zum 30.06.“ – das ist genau das hier:
- Ansprüche aus dem Vorjahr können oft bis 30.06. des Folgejahres genutzt werden.
- Dafür müssen aber Rechnungen/Leistungsnachweise vorliegen.
- Cleanit kann diese Nachweise nachliefern, wenn wir die Einsätze kennen.
- Dazu haben wir eine eigene Seite: Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen
Unser Tipp: gleich am Monatsende einreichen oder direkt über uns abrechnen – dann verpasst man die Frist nicht.
6. Weiterführende §45-Beiträge
Häufige Fragen
- Bekomme ich die 131 € auch mit Pflegegrad 1?
- Ja, in der Regel ja – der Entlastungsbetrag ist gerade für leichte Einschränkungen gedacht. Aber: Es muss eine passende §45-Leistung eingereicht werden.
- Warum hat meine Pflegekasse trotzdem nicht gezahlt?
- Meist war die Leistung nicht eindeutig (zu allgemein beschrieben) oder der Anbieter nicht klar. Nutzen Sie unsere Vorlage oder lassen Sie uns direkt abrechnen.
- Kann Cleanit die 131 € direkt mit der Kasse abrechnen?
- Ja, dazu haben wir die Seite Direktabrechnung mit Pflegekasse und das Online-Formular zur Abtretung.
Kontakt & nächste Schritte
Senden Sie uns einfach Ihren Pflegegrad-Bescheid und die Info, bei welcher Pflegekasse Sie sind – wir sagen Ihnen, wie Sie auf die vollen 131 € kommen.
Beratung anfragen • E-Mail: [email protected] • Tel: 07031 6936260